Wie die Stadt Zeitz die Verordnung umsetzt
Heute (25. März) informiert die Stadt Zeitz in einer Presseinformation über die Umsetzung der in Kraft getretenen Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (wir berichteten).
Das Wichtigste hier in Kürze (Quelle: Pressestelle Stadt Zeitz):
„Kitas und Schulen bis vorerst 19.04.2020 geschlossen – 2. Elternbrief veröffentlicht Aufgrund der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie zur Unterbrechung der Infektionsketten bleiben bis vorerst 19.04.2020 folgende Einrichtungen geschlossen:
- Kindertagesstätten, Grundschulen: Eine Notbetreuung wird sichergestellt.
Detaillierte Informationen wurden am 25.03. im „2. Elternbrief“ zusammengetragen, der den Eltern schnellstmöglich zugestellt sowie auf der Homepage der Stadt Zeitz veröffentlicht wird.
(Elternbrief siehe unten im Button, die Red.) - Weiterführende Schulen
- Schließung der öffentlichen Toilette am Platz der Deutschen Einheit
Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie zur Unterbrechung der Infektionsketten muss die öffentliche Toilette am Platz der Deutschen Einheit bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Gründe sind der Mangel an ausreichend Desinfektionsmittel sowie der erheblich gestiegene Reinigungsaufwand. Denn aufgrund des dynamischen Erkenntnisprozesses über den neuartigen Corona-Virus und vor allem zum Schutz der Bevölkerung können sich auch Vorschriften zu Reinigungsverfahren und -standards kurzfristig verschärfen. Die Stadt Zeitz hat den Betreiber des Wochenmarktes informiert. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis. Die Stadt Zeitz informiert die Öffentlichkeit, sobald die Toilette wieder nutzbar ist.“
Und weitere Informationen dazu:
„Aufgrund der am 25.03.2020 in Kraft getretenen Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat der Fachbereich Soziales Zeitz folgende Informationen aktualisiert:
- Der „2. Elternbrief“ informiert über die Schließung der Kindertageseinrichtungen bis vorerst 19.04.2020 sowie über die Beantragung einer Notbetreuung durch „unentbehrliche Schlüsselpersonen“.
- Das Formular „Bescheinigung des Arbeitgebers“ ist der Leitung der Kita als Nachweis für den Notbetreuungsbedarf vorzulegen.“
Die Dokumente finden Sie hier zum Download: