Zahlungserleichterung für Unternehmen

Stadt verlängert Regelung bei fälligen Gewerbesteuern

Steuerpflichtige im Stadtgebiet können weiter die Zahlung fälliger Gewerbesteuern auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Das teilt die Stadt Zeitz heute mit. Die Regelung bestand schon mit dem ersten Corona-Shutdown 2020, war jedoch auf das Jahresende begrenzt. Nun wird sie verlängert.

Wie folgt können betroffene Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge stellen:

  • bis zum 31.03.2021 Anträge auf Stundung der bis zum 31.03.2021 fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern und
  • bis zum 31.12.2021 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer 2021.

Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen für rückständige und bis 31.03.2021 fällig werdende Gewerbesteuern besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30.06.2021 zu stellen.

Diese Regelung gilt rückwirkend vom 19.03.2020 bis 31.12.2021.

 

Mehr denn je brauche Zeitz eine stabile und vielfältige Wirtschaft, bemerkt Oberbürgermeister Christian Thieme in der Mitteilung, weshalb er die Unternehmen zur Inanspruchnahme herzlich ermuntere.

Kontakt und Rückfragen

Stadt Zeitz
Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
Bereich Steuern
Postfach 1420
06694 Zeitz
Telefon: 03441 / 83 256
E-Mail: Julia.Mahlow@stadt-zeitz.de

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